Ihr starker Partner, um an Ihr Recht zu kommen!

Rechtsgebiete

„Ich sehe meine Klienten/-innen als Kooperationspartner, welche ich umfassend berate und mit denen ich gemeinsam individuelle und nachhaltige Strategien entwickle“

RA Mag. Christoph Hatvagner

Schlüssel mit rotem, hausförmigen Anhänger

Vertragserstellung

Die Vertragsgestaltung und -errichtung in sämtlichen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere die Erstellung von Liegenschaftskaufverträgen, Begründung von Wohnungseigentum, Übergabsverträge, Schenkungsverträge und Mietverträge und die Durchführung im Grundbuch sowie die Abwicklung von Treuhandschaften stellen eine der Kerntätigkeiten unserer Kanzlei dar. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich und besprechen mit Ihnen jedes Detail.

Gespaltene Hochzeitstorte mit Figuren darauf

Ehe- und Familienrecht

Egal ob es um die Auflösung einer Lebensgemeinschaft oder um eine Scheidung, um die Obsorge oder das Kontaktrecht für gemeinsame Kinder oder um die Aufteilung des ehelichen Vermögens nach einer Scheidung geht – besonders im oftmals sehr emotionalen und konfliktbehafteten Ehe- und Familienrecht glänzt die Rechtsanwaltskanzlei Hatvagner durch langjährige Erfahrung und unterstützt Sie sowohl außergerichtlich als auch in allfälligen nachfolgenden Gerichtsverfahren. Um eine(n) Klienten(in) in einem Aufteilungsverfahren fundiert vertreten zu können, bedarf es einer langjährigen Erfahrung und ständiger Fortbildung. RA Mag. Christoph Hatvagner nimmt laufend an Seminaren teil, damit er immer am aktuellen Stand ist, da gerade dieses Gebiet einer ständigen Rechtentwicklung unterliegt.

Hölzerne Kuckucksuhr auf Holzwand

Strafrecht

Im Strafrecht übernehmen wir für unsere Klienten sowohl die Verteidigung vor Gerichten als auch die Einbringung von Sachverhaltsdarstellungen bzw. Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei. Zudem unterstützen wir Opfer in Strafverfahren und übernehmen die Privatbeteiligtenvertretung. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie vom ersten Moment an und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und Aussichten.

Baurecht

Wer bauen will, muss auf einiges Acht geben. Durch profunde Kenntnis im Bereich Baurecht sind Sie bei uns gut aufgehoben. Auch wer als Nachbar oder mit einem Nachbarn ein Problem hat, dem helfen wir weiter. Im Baurecht unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei Hatvagner ihre Klienten daher sowohl in Besitzstörungsverfahren als auch bei der Vertretung in Gewährleistungs- und Schadenersatzprozessen, wenn Mängel bei der Bauführung zu Tage getreten sind.

Altes Ehepaar in festlicher Kleidung

Erbrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Hatvagner hat sich im Gebiet des Erbrechtes unter anderem auf die Erstellung von Testamenten samt der Registrierung im Testamentsregister, auf die Beratung zu gesetzlichem Erbrecht und Pflichtteilsansprüchen und auf die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sowie die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten samt Registrierung spezialisiert. Kontaktieren Sie uns gerne.

Gelbe Gummistiefel mit Wasser gefüllt

Gewährleistung und Schadensersatz

Haben Sie etwas gekauft, das mangelhaft ist? Haben Sie einen Schadensfall erlitten und wollen Schadenersatz? Oft bestehen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nebeneinander. Wir prüfen für Sie, ob gewährleistungsrechtliche und/oder schadenersatzrechtliche Ansprüche bestehen und unterstützen Sie in einem nachfolgenden Prozess bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vater mit Sohn beim rudern

Betreuung und Vertretung von Unternehmen

Unternehmen betreuen wir bei der Erstellung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterstützen sie in der effizienten und kostengünstigen Forderungsbetreibung, nehmen außergerichtlich und gerichtlich ihre Interessen nach Schadensfällen ebenso wahr wie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche und sorgen dafür, dass Gerichtsverfahren so kurz wie notwendig dauern. Auch bei arbeitsrechtlichen Problemen stehen wir Unternehmen zur Seite.

Mann mit Gips liest E-Book am Strand

Medizinrecht und arzthaftung

Bei der Arzthaftung unterscheidet man im Wesentlichen zwischen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern. Wir helfen Ihnen, eine seriöse Einschätzung zu möglichen Ansprüchen, insbesondere Schmerzengeldforderungen, Verdienstentgang, Ersatz der Behandlungskosten etc., zu erhalten und, sofern Ansprüche bestehen, diese außergerichtlich oder in einem nachfolgenden Gerichtsprozess durchzusetzen.

Wofür wir stehen

  • Persönliche Betreuung & vertrauensvoller Umgang mit Ihrem Fall
  • Transparenz & Fairness
  • Ehrlichkeit & Loyalität

Wofür wir stehen

  • Persönliche Betreuung & vertrauensvoller Umgang mit Ihrem Fall
  • Transparenz & Fairness
  • Ehrlichkeit & Loyalität

Ihr starker Partner vor Gericht

RA Mag. Christoph Hatvagner

Mag. Christoph Hatvagner

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  • Erbrecht

  • Gewährleistung und Schadenersatz